Als Rechtsanwalt bin ich an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Im Voraus sage ich Ihnen jedoch gern, welche Kosten auf Sie zukommen können.

 

Falls Sie ALG II-Empfänger sind oder meinen, sich einen Rechtsanwalt nicht leisten zu können, prüfe ich für Sie, ob ggf. die Landeskasse Schleswig-Holstein die Kosten für meine Tätigkeit übernimmt. Dann werde ich im Rahmen von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe für Sie tätig.